In Österreich ist Einkommenstransparenz kein Neuland: Das Gleichbehandlungsgesetz schreibt bereits die Angabe des Mindestentgelts in Stelleninseraten vor. Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL), die bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss, rücken nun weitere Fragen zu Transparenz, Auskunftsrechten, Vergütungsstrukturen und internen Prozessen in den Fokus.
Das Webinar mit Regina Mühlich am 27. Mai ab 17 Uhr zeigt kompakt, was das für den Beschäftigtendatenschutz bedeutet: mehr Transparenz, mehr Dokumentationspflichten, Fragen der Datenminimierung und Zweckbindung, mehr Abstimmungsbedarf zwischen HR, Recht und Datenschutz sowie die Notwendigkeit, bestehende Abläufe zu überprüfen und anzupassen. Praxisnah ordnet der Vortrag die datenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen der Richtlinie ein und zeigt, warum sie auch im Beschäftigtendatenschutz einiges in Bewegung bringt.
Anmeldung nur für Vereinsmitglieder über unser Mitgliederportal.